Wie kann ich meine Schufa-Einträge löschen lassen?

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Zunächst einmal, wer ist die Schufa und was macht sie mit meinen Daten?

Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Geschäftssitz in Wiesbaden. Sie versorgt Ihre Vertragspartner mit Informationen zur Bonität Dritter.

Gespeichert werden Personendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Voranschrift), Daten zu Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Ratenzahlungsgeschäften uvm. Zusätzlich werden Informationen über Laufzeit und Zahlungsstörungen von Krediten und Vollstreckungsmaßnahmen (Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) gespeichert.

Schufa-Einträge werden nach bestimmten Fristen gelöscht. So werden beispielsweise bei einer Insolvenz die Einträge drei Jahren nach der Erteilung der Restschuldbefreiung automatisch gelöscht. Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung bekommen die Einträge den Vermerk „Restschuldbefreiung erteilt“. Die Löschungsfrist beginnt mit Ende des Jahres und beträgt drei Kalenderjahre.

Angaben über eine Anfrage auf Eröffnung eines Girokontos werden 12 Monate gespeichert. Für Vertragspartner sind diese Einträge allerdings nur 10 Tage sichtbar und werden danach blockiert. Krediteinträge werden drei Jahre nach der Rückzahlung gelöscht.

Des Weiteren werden Informationen über nicht vertragsmäßiges Verhalten gespeichert. Ist eine Forderung beglichen, so wird dieser Eintrag nach drei Jahren zum Ende des Jahres gelöscht. Unerledigte Einträge werden mit Ende des vierten Kalenderjahres gelöscht. Diese Frist kann sich verlängern, wenn ein Titel vorliegt und die Forderung nicht ausgeglichen wurde.

Girokonten- und Kreditkartendaten werden sofort gelöscht, sobald das Konto bzw. die Kreditkarte aufgelöst wurden.

Wichtig ist: Schufa ist nicht gleich Schuldnerverzeichnis. Was im Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde, wird nicht automatisch in der Schufa auch sofort gelöscht werden. Die Schufa enthält auch alle Daten aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, wie z. B. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder der Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung. Diese Daten werden auch nach drei Jahren wieder gelöscht. Wurde die Forderung allerdings eher beglichen, kann der Eintrag in der Schufa mit einem Nachweis über die Erledigung vom Amtsgericht auch früher gelöscht werden.

Zur eigenen Kontrolle ist es immer ratsam, selber einmal in die eigene Schufa zu schauen. Dazu können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Eigenauskunft bestellen. Zum Formular kommen Sie hier: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

Überprüfen Sie die Auskunft genau. Sollte etwas nicht stimmen, handeln Sie! Schreiben Sie entweder denjenigen an, der den Eintrag gemacht an oder direkt die Schufa. Einen Musterbrief finden Sie hier. Derjenige, der den Falscheintrag verursacht hat, ist zum Widerruf bei der Schufa verpflichtet und muss für Folgen eines unrichtigen Eintrages haften. Die Schufa ist verpflichtet, unrichtige Meldungen wieder zu löschen. Wenn die Schufa innerhalb einer angemessenen Frist den Eintrag nicht überprüfen kann, wird der Eintrag erstmal gesperrt. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie sich auch an den Ombudsmann der Schufa wenden.

easyhelp Deutschland rät davon ab, sich an Anbieter zu wenden, um seine Einträge kostenpflichtig löschen zu lassen. Hier steckt in den meisten Fällen Abzocke dahinter und Sie tappen in die nächste Schuldenfalle. Auch Kredite ohne Schufa sollten Sie ausreichend prüfen und vergleichen. Es gilt beim Wunsch des vorzeitigen Löschen eines Eintrages: das Gespräch mit dem Gläubiger suchen. Ansonsten: werden Einträge erst nach den vorgegebenen Fristen gelöscht!

Mit der Hilfe von easyhelp Deutschland können Sie Ihre Schulden intelligent abbauen und so schnell Ihre Bonität wieder herstellen. Informieren Sie sich noch heute auf easyhelp-deutschland.de oder www.thm-gmbh.de.

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Download: Widerspruch unrichtige Meldung Schufa

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