Kann eine Insolvenz scheitern?

easyhlp Deutschland: Hilfe aus den Schulden

Kurz gesagt: JA!

Wenn ein Schuldner seine Pflichten nicht erfüllt, können die Gläubiger einen Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung stellen und somit wäre die Insolvenz gescheitert.

Folge der Versagung der Restschuldbefreiung ist, dass die Gläubiger wieder Ihre Forderungen geltend machen und Vollstreckungsmaßnahmen beantragen können. Der ganze Trubel geht also wieder von vorne los.

Aber kann man dann einfach eine neue Insolvenz beantragen?

Theoretisch ja, aber dabei muss man gewisse Fristen beachten, ab wann man wieder eine Privatinsolvenz beantragen kann.

Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, kann man frühestens zehn Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder eine Privatinsolvenz beantragen.

Wurde jedoch die Restschuldbefreiung versagt, gelten folgende Fristen:

Hat man zum Beispiel die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, falsche Angaben zum Vermögen gemacht oder seine Arbeitspflicht nicht erfüllt, gilt eine Frist von drei Jahren nach Versagen.

Wurde die Restschuldbefreiung aufgrund des Begehens einer Insolvenzstraftat versagt, gilt eine Frist von fünf Jahren nach Versagung.

Welche Obliegenheiten (Pflichten) ein Schuldner hat und welche genauen Gründe zum Versagen der Restschuldbefreiung führen können, erfahren Sie im nächsten Teil.

Haben Sie Probleme mit Schulden oder wurde die Restschuldbefreiung bei Ihnen versagt, dann müssen Sie den Kopf nicht in den Sand stecken.

Durch eine Schuldenregulierung können Sie Ihre Schulden auch ohne Privatinsolvenz abbauen und so wieder in ein schuldenfreies Leben starten.

Rufen Sie uns heute noch an und nutzen Sie Ihre Chance!

 

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