Das Leben am Existenzminimum

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Das Existenzminimum soll den Grundbedarf eines Menschen für das Überleben sichern. Das schuldrechtliche Existenzminimum ist nach den Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt.

Beispiel: Familie Mini lebt in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung. Die Eltern schlafen im Wohnzimmer auf der Couch, damit die beiden Kinder 2 und 4 Jahre ihr eigenes Zimmer haben. Sie zahlen 750 € warm. Frau Mini ist Hausfrau und bekommt kein Geld. Herr Mini arbeitet Vollzeit und bekommt 1.700 € Netto. Für die Kinder bekommt Familie Mini 368 € Kindergeld im Monat. Das bedeutet, sie haben 2.068 € im Monat zur Verfügung. Für Strom, Versicherung, Kindergarten und Telefon zahlen sie monatlich 640 €. Herr Mini muss mit dem Auto zur Arbeit, da er in Schichten arbeitet und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Dafür zahlt die Familie nochmal 400 € für das Auto und Benzin. Unterm Strich bleiben noch 278 € für Lebensmittel, Kleidung und sonstiges übrig. Ausflüge und Treffen mit Freunden sind sehr knapp und müssen gut überlegt sein.

Das Leben am Existenzminimum hat meist das soziale Abseits zur Folge. Essen gehen, Kino oder Ausflüge sind Luxus.

Doch es geht noch schlimmer, wie dieses Video zeigt.

 

Durch eine Sanktion vom Jobcenter gibt es kein Geld mehr. Es wird keine Miete mehr bezahlt. Dadurch laufen auch Mietschulden auf, was zur Kündigung der Wohnung führt.

Aber wie soll das Leben weitergehen?

Geht es Ihnen auch wie Familie Mini? Sie arbeiten hart für Ihr Geld und es bleibt doch nichts übrig? Die Schulden häufen sich immer mehr? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Mit unserer Hilfe können Sie wieder durchatmen und starten in eine schuldenfreie Zukunft!

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