Wann ist man Insolvent? Was ist eine Privatinsolvenz?

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Diese Frage lässt sich nicht so ohne weiteres und pauschal beantworten, denn es ist wie immer eine Frage des Einzelfalls. Nur weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, muss noch nicht zwingend der Vermögensverfall - Insolvenz / Privatinsolvenz drohen.

Doch wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann ist es höchste Zeit für eine fachkundige Beratung. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Privatinsolvenz, weil Sie zu spät professionelle Insolvenz Hilfe in Anspruch nehmen.

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Zweckmäßig ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Menschen, die überschuldet sind. Dies ist der Fall, wenn die Schulden mit dem Erlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände zusammen mit den nach der gesetzlichen Zumutbarkeits-Tabelle pfändbaren Beträgen der nächsten sechs Jahre voraussichtlich nicht vollständig getilgt werden können.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren hat sich vom Beginn 1999 bis zum Jahre 2003 etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 33.600 Verfahren in Deutschland). Grund hierfür ist nicht nur die wachsende Verschuldung, sondern vor allem die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die es nach dem früheren Recht nicht gab. Zu einem sprunghaften Anstieg kam es besonders dadurch, dass seit der Novellierung der Insolvenzordnung (InsO) 2001 eine Stundung der Verfahrenskosten möglich ist und auch völlig mittellose Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen können. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2009 insgesamt 101.102 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die durchschnittlichen Schulden je Fall lagen in den Jahren 2006 bis 2008 bei etwa 60.000 Euro.

Neben Rechtsanwälten (geeignete Person) sind auch solche Stellen zur Beratung in Verbraucherinsolvenzverfahren berechtigt, deren Eignung hierfür behördlich anerkannt ist (geeignete Stelle). Zu diesen Beratungsstellen zählen unter anderem die kostenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände und zertifizierte Verbraucherzentralen. Wurde zuvor vom Amtsgericht ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe bewilligt, werden die Kosten vom Staat - Justizkasse - getragen und der Klient muss lediglich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro zahlen. Die Anwälte können nach vorgegebenen Sätzen abrechnen. Ohne einen Beratungsschein muss der Klient die üblichen Sätze des Anwaltes selbst tragen.

Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wobei allgemein zwischen interne und externe Insolvenzursachen differenziert wird.

Interne Ursachen umfassen dabei sämtliche Aktivitäten, die unmittelbar vom betreffenden Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen beziehungsweise Fehleinschätzungen des Managements handeln. Externe Insolvenzursachen beschreiben hingegen sämtliche Faktoren, die von außen auf die Unternehmung einwirken. Beispiele für externe Ursachen sind dabei strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.

Abwendungsmöglichkeiten Bearbeiten

Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird,
b) die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.

Erst danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrig bleibt (Bestandsaufnahme), anschließend bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es möglich ist an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen oder die Einnahmen (zum Beispiel bei Unternehmensinsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen, oder aber bei Privatinsolvenz Veräußerungsmaßnahmen nicht benötigter Konsumgüter) zu erhöhen. Anschließend erfolgt eine Beobachtungsphase mit Unterstützung des Schuldenberaters.

Erst dann schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren (nach Insolvenzrecht) an, das entweder in ein gerichtliches Verfahren oder in einen außergerichtlichen Vergleich mündet. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters, sowie zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden an einige Gläubiger noch ausreicht.