Lexikon


Hier haben wir für Sie die wichtigsten Begriffe zusammengestellt, die im Zusammenhang mit Schulden auftreten können.

 

 


Ausgaben

Alles, was Sie mit Ihrem Geld bezahlen, kann unter dem Oberbegriff Ausgaben zusammengefasst werden. Häufig wird dieser Begriff auch mit Lebenshaltungskosten gleichgesetzt. Es handelt sich dabei meist um monatlich wiederkehrende Ausgaben wie Miete, Strom, Wasser, Telefon, Lebensmittel, Körperpflegebedarf etc. Übersteigen die monatlichen Ausgaben Ihre Einkünfte, entwickeln sich zwangsläufig Schulden. nicht selten sind Kredite oder Ratenzahlungsvereinbarungen überhaupt erst verantwortlich dafür, dass Ihre Einnahmen für die monatlichen Ausgaben nicht mehr ausreichen. Deshalb ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die monatlichen Ausgaben soweit wie möglich gesenkt werden, um von Ihren Einnahmen gedeckt zu werden. Eine weitere Möglichkeit, die aber nicht für jeden praktikabel ist, ist die Steigerung der Einnahmen (z.B. durch einen Nebenjob). Lassen Sich die Ausgaben längerfristig nicht senken und ist auch keine Einkommenssteigerung abzusehen, ist gerade in einer Schuldensituation professionelle Hilfe gefragt.
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Auskunftei

Eine Auskunftei ist ein Unternehmen, welches gewerbsmäßig Auskünfte über private oder geschäftliche Verhältnisse erteilt, besonders über die Kreditwürdigkeit. Zu den Auskunfteien zählen u. a. die SCHUFA Holding AG und Bürgel Wirtschaftsinformationen.
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Bankgeheimnis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken eine Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber ihren Kunden haben. Das bedeutet, dass Dritte nur in gesetzlich geregelten Fällen über die finanzielle Situation der Bankkunden informiert werden dürfen. Einige Behörden haben ebenfalls das Recht in besonderen Fällen Auskunft zu verlangen. Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Tatsache, dass das Bankgeheimnis eine hohe Bedeutung für die Privatsphäre und deren Schutz hat, aber gleichzeitig in Widerspruch zum Anspruch auf gleichmäßige und zutreffende Besteuerung steht, den Steuerzahler und Staat haben. Das Bankgeheimnis ist daher heute für den Staat weitgehend gelockert worden und daher nicht mehr unbedingt als Ausdruck der Verschwiegenheit von Banken zu sehen.
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Bonität

Der Begriff Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit und bezeichnet die Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers. Kreditnehmer sind alle, die eine Leistung nicht sofort bezahlen, sondern erst nach der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung zahlen. In der Regel prüfen Banken vor der Kreditvergabe die Bonität des Antragstellers. Wird der Kredit genehmigt, war die Bonität ausreichend hoch. Mit der Aufnahme des Kredites ist die Bonität jedoch gleichzeitig gesunken. Banken melden jede Kreditaufnahme, um zu verhindern, dass eine Person beliebig viele Kredite bei guter Bonität aufnimmt, danach die Rückzahlung aber nicht mehr an alle Kreditgeber leisten kann. Auch Versandhäuser und andere Dienstleister prüfen die Bonität ihrer Kunden. Ist die Bonität zu gering, müssen Kunden in der Regel per Nachnahme, Vorkasse oder Kreditkarte zahlen. Auch Staaten werden anhand ihrer Bonität bewertet. So entscheiden sogenannte Ratingagenturen darüber, wie leicht und zu welchen Konditionen ein Staat sich Geld leihen kann.
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Brutto

Die Bezeichnung Brutto stammt aus dem Lateinischen. Das lateinische Wort „brutus“ bedeutet in der Übersetzung „schwerfällig“ bzw. „unrein“. Heute wird das Wort Brutto meist für Geldbeträge vor Abzug aller Kosten verwendet. Beispiel: Das Gehalt eines Angestellten beträgt 1.300 € Brutto. Davon gehen nun unter anderem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Nach Abzug aller Kosten überweist der Arbeitgeber das Netto-Gehalt an den Arbeitnehmer. Diese Summe ist bedeutend kleiner als das Bruttogehalt. In unserem Beispiel würde der Arbeitnehmer 1.034,48 € erhalten. Dieser Betrag fällt noch geringer aus, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge und die Kirchensteuer berücksichtigt werden.
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Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger sichert sich im Falle einer Zahlungsunfähigkeit durch den Bürgen ab.
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Darlehen

Als Darlehen wird geliehenes Geld bezeichnet, das Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen müssen. Meist ist die Rückzahlung vertraglich geregelt. Ein Darlehen kann beispielsweise durch monatliche Raten, aber auch zu einem festgelegten Zeitpunkt in einer Summe zurückgezahlt werden. Für ein Darlehen fallen im Gegensatz zu Krediten keine Zinsen an. Banken bieten für gewöhnlich keine Darlehen an. Es gibt aber Fälle, in denen der Staat mit einem Darlehen aushilft. Besonders häufig hilft der Staat bei Miet- oder Stromschulden. Dabei wird die Bonität des Darlehensnehmers nicht überprüft. Für den Schuldner ist die staatliche Hilfe sehr vorteilhaft, da er keinerlei Mehrkosten zu befürchten hat und der Staat die Rückzahlung des Darlehens meist sehr fair regelt. Privatdarlehen werden häufig unter Freunden oder Bekannten vergeben. Es gibt aber auch Internetportale, die private Darlehensnehmer mit privaten Darlehensgebern zusammenbringen, die sich im normalen Leben nicht kennen. Bei der Darlehensvergabe über solche Portale fallen jedoch Zinsen bis zu 15% an, die somit deutlich über dem Zinssatz der Banken liegen. Prüfen Sie besser Alternativen, bevor Sie derart hohe Zinsen akzeptieren.
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Dauerauftrag

Der Dauerauftrag ist eine Form der Kontoüberweisung. Im Dauerauftrag wird ein bestimmter Geldbetrag an einen bestimmten Termin über einen bestimmten Zeitraum an einen bestimmten Empfänger überwiesen. Das Geld kann jedoch nach der Überweisung nicht wieder zurückgezogen werden.
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Dispositionskredit

Der Dispositionskredit (ugs. „Dispokredit“ oder „Dispo“) ist eine betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit auf einem Girokonto für Zwecke des unbaren Zahlungsverkehrs.
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eidesstattliche Versicherung

siehe dazu „Die eidesstattliche Versicherung – ist jetzt alles vorbei?
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Einnahmen

Der Begriff Einnahmen beschreibt sämtliche Geldzuflüsse. Ihr Gehalt, eventuelle Mieteinnahmen, Honorare aus selbständiger Tätigkeit, Renten etc. – das alles gehört zu Ihren Einnahmen. Es gibt jedoch unterschiedliche Wertungen des Begriffes aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht. Im Steuerrecht zählen sämtliche Güter, die aus Geld bestehen bzw. Geldeswert sind, zu den Einnahmen, sofern sie im Einkommenssteuergesetz zu den sieben Einkunftsarten unter §2 aufgeführt sind. Bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung gehören auch Forderungen, die noch nicht beglichen wurden, also nicht als Geld eingenommen wurden, schon zu den Einnahmen. Im Privathaushalt gilt das Gleiche wie in Unternehmen: Die Einnahmen sollten die Ausgaben übersteigen, da andernfalls der Weg in die Überschuldung droht.
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Erzwingungshaft

Die Erzwingungshaft ist ein Beugemittel zur Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattlichen Versicherung). Siehe auch Haftbefehl
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Existenzminimum

Das Existenzminimum bezeichnet die vom Staat festgelegte Höhe der Geldmittel, die einem Bürger zum Leben zur Verfügung stehen müssen. Dabei gehen die Ansichten des Staates naturgemäß nicht mit den Bürgerinteressen konform. Das Existenzminimum orientiert sich am Hartz IV-Satz und soll folgende Ausgaben abdecken:

      • Lebensmittel und Getränke (außer Alkohol)
      • Kleidung
      • Wohnkosten
      • Energiekosten
      • Bildung
      • Verkehr
      • Freizeit
      • Kultur

Laut Bundesverfassungsgericht darf das steuerliche Existenzminimum nicht unter Sozialhilfeniveau fallen. Das bedeutet, dass jeder Bürger mit einem Einkommen bis zum Grundfreibetrag keine Einkommenssteuer zahlen muss. Nur Einkünfte, die den Grundfreibetrag von 8.004 € (Alleinstehende) überschreiten, müssen versteuert werden. Neben dem steuerlichen Existenzminimum gibt es auch ein schuldrechtliches Existenzminimum. Dieses liegt bei monatlich 985,15 € (Alleinstehende). Dieser Betrag gilt als pfändungsfrei. Das Existenzminimum ist ständiger Streitpunkt zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Immer wieder gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen. Besonders häufig steht die Frage im Raum, ob das staatlich festgelegte Existenzminimum wirklich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erlaubt. Aus diesem Grund sind auch in den kommenden Jahren weitere Urteile und Anpassungen zu erwarten.
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Finanzkompetenz

Finanzkompetenz ist die finanzielle Allgemeinbildung. Sie beinhaltet das Wissen über den Umgang mit Geld, Haushaltsführung und das führen eines Haushaltsplan (also Einnahmen und Ausgaben sollen im Blick bleiben)
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Forderung

Unter Forderung versteht man in Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, eine Einforderung eines Rechtes oder das Geltend machen eines Anspruches. Es bezeichnet einen Zahlungs- oder Leistungsanspruch gegenüber einem Forderungsschuldner.
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Geld

Den meisten Menschen ist im täglichen Umgang mit Geld nicht bewusst, dass Geld einfach ein staatlich organisiertes Mittel zum Tauschhandel ist. Der einzige Unterschied zu anderen Tauschmitteln besteht darin, dass der Empfänger mit dem Erhalt des Gelds nicht unmittelbar zufriedengestellt wird, sondern es ebenfalls tauschen wird. Geld ist im stetigen Fluss und bleibt selten über einen längeren Zeitraum bei einer Person. Den altmodischen Sparstrumpf gibt es kaum noch. Haben Sie Schulden, müssen Sie das Geld, das Sie erübrigen können, zur Tilgung der Schulden verwenden. Sie haben also weniger Geld zum Erwerb weiterer Waren übrig. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Geld wird bis heute nicht an den Schulen unterrichtet. Sieht man sich die steigende Verschuldung von Privatpersonen an, scheint es hier jedoch dringenden Handlungsbedarf zu geben.
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Girokonto

Ein Girokonto dient der erleichterten Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Seinen Namen hat das Girokonto vom italienischen Wort „giro“, das „Kreis“ oder „Umlauf“ bedeutet. Auch das griechische Wort „gȳrós“, das übersetzt „rund“ heißt, ist im Wort enthalten. Ausgehende Zahlungen werden hierbei zu Lasten des Girokontos, eingehende Zahlungen zu Gunsten des Kontos gebucht. Das Girokonto erlaubt es, Geschäfte in der ganzen Welt zu machen. Niemand muss mehr direkt beim Händler bezahlen, sondern kann auch internationale Waren bestellen und die Zahlung über das Girokonto abwickeln. Diese Art des sogenannten bargeldlosen Zahlungsverkehrs gibt es allerdings schon seit dem 14. Jahrhundert, wenn auch natürlich noch nicht auf die heutige Weise. Für Schuldner gibt es das auf Guthabenbasis geführte Pfändungsschutzkonto.
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Gläubiger

Der Begriff Gläubiger entstand aus dem italienischen Wort „Creditore“, das „Kreditgeber“ bedeutet. Das einfache Volk verwechselte das Wort jedoch häufig mit dem italienischen „credere“ und das bedeutet „glauben“. So wurde der Begriff auch in anderen Sprachen auf diese Weise übersetzt. In Deutschland ist der Gläubiger dennoch immer ein Kreditgeber bzw. Leistungserbringer, der eine Forderung gegen den Schuldner hat.
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Haftbefehl

Der Haftbefehl dient der Erzwingung zur Abgabe der Vermögensauskunft und ist nicht gleich zu setzen mit dem strafprozessrechtlichen Haftbefehl. Der Haftbefehl zur Erzwingungshaft oder Beugehaft ist der Polizei oder einer Ermittlungsbehörde nicht bekannt sondern ist nur im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
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Haushaltsbuch

Ein Haushaltsbuch wird in der Regel von Privatpersonen geführt. Es beinhaltet die Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben. Es bietet eine Planung über genaue Ausgaben und Sparbeträge und sorgt für Kostentransparenz.
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Inkasso

Der Begriff Inkasso stammt aus der Betriebswirtschaftslehre. Er bedeutet „Einzug von Forderungen“. Bezahlt ein Schuldner die Forderungen eines Gläubigers nicht, wird dieser nach mehreren fruchtlosen Versuchen in der Regel ein Inkassobüro einschalten. Die gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen ist erlaubt. Nicht erlaubt ist die Anwendung gesetzeswidriger Praktiken wie zum Beispiel Nötigung. Zudem dürfen die dem Schuldner in Rechnung gestellten Inkassogebühren nicht über den Gebühren liegen, die für den Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt entstanden wären. Sofern die Forderungen berechtigt sind, empfiehlt es sich, sie sofort zu zahlen oder mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
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Insolvenz

Der Begriff Insolvenz stammt aus dem Lateinischen. Das Wort „solvere“ bedeutet zahlen, Insolvenz lässt sich also mit zahlungsunfähig übersetzen. Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen Gläubigern gegenüber nicht mehr nachkommen kann, eine Zahlungsunfähigkeit droht oder eine Überschuldung vorliegt. Für insolvente Privatleute besteht die Möglichkeit, mittels Insolvenzverfahren in sieben Jahren schuldenfrei zu werden. Dieses Insolvenzverfahren unterscheidet sich von Insolvenzverfahren zahlungsunfähiger Unternehmen.
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Insolvenzverfahren

Mit einem Insolvenzverfahren können Schuldner innerhalb von sieben Jahren schuldenfrei werden. Das Recht auf Privatinsolvenz besteht seit 1999. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Gläubiger kleiner als 20 ist und eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Die außergerichtliche Einigung benötigt einen sogenannten Schuldentilgungsplan. Er enthält Angaben zu den persönlichen Verhältnissen und über die Gläubiger und deren Forderungen. Jeder Gläubiger muss ein Angebot erhalten, in dem mindestens 10% der offenen Forderung zur Rückzahlung offeriert werden. Die außergerichtliche Einigung gilt als gescheitert, wenn mindestens ein Gläubiger das Angebot ablehnt. Das Scheitern muss durch einen Anwalt oder Schuldenberater bestätigt werden, um das Insolvenzverfahren in Gang zu setzen. Vor der Beantragung der Privatinsolvenz muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung, früher als Offenbarungseid bekannt, abgeben. Eine Privatinsolvenz scheint auf den ersten Blick vorteilhaft zu sein. Allerdings geht das Insolvenzverfahren mit einem negativen Schufa-Eintrag einher, der erst nach neun Jahren gelöscht wird. Das bedeutet, dass der Schuldner in dieser Zeit keine neuen Verträge abschließen kann. Dazu zählen nicht nur Handyverträge, sondern auch Strom- und Gasverträge. Deshalb sollten Schuldner sich immer um eine außergerichtliche Einigung bemühen.
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Konkurs

Konkurs ist ugs. für Insolvenz. Der Konkurs war bis 1999 das Verfahren bei der Zahlungsunfähigkeit in Deutschland.
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Kontopfändung

Die Kontopfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung und muss durch einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss erwirkt werden. Dieser wird der Bank als Drittschuldner zugestellt. Die Bank muss dann zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses eine Drittschuldnererklärung abgeben. Darin muss enthalten sein, ob und in wie weit die Forderung als begründet anerkannt wird und ob die Bank zur Leistung bereit ist. Weiterhin müssen Angabe über weitere Forderungen bekannt gegeben werden und ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto (siehe auch „Pfändungsschutzkonto (P-Konto)„„“) handelt.

Eine Kontopfändung ist in der Regel kein Grund zur Kündigung des Kontos durch die Bank.

Sollten Sie Angst vor einer Pfändung haben oder bereits eine vorliegen, empfehlen wir Ihnen die Eröffnung oder Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto.
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Kontoschutz

Den sogenannten Kontoschutz für Schuldner gibt es seit dem 1. Juli 2010. Der Kontoschutz besteht nur bei Girokonten, die auf Antrag des Schuldners in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wurden. Pfändet ein Gläubiger das Konto, kann der Schuldner bis zur Pfändungsfreigrenze weiterhin über sein Geld verfügen und damit am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
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Kredit

Der Begriff Kredit leitet sich von den lateinischen Wörtern „credere“ und „creditum“ ab. „credere“ bedeutet „glauben“ und „creditum“ heißt „das auf Treu und Glauben Anvertraute“. Wer einen Kredit aufnimmt, erhält Geld oder Sachwerte auf begrenzte Zeit und gegen Zinsen. Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Kreditgeber (Gläubiger) und dem Kreditnehmer (Schuldner) geschlossen. Der Vertrag enthält unter anderem Angaben über die Höhe des Kredits, die zu zahlenden Zinsen und den Zeitpunkt der Rückzahlung. Es gibt heute zahlreiche Kreditvarianten, die vor der Kreditaufnahme sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten. Wichtig ist immer, dass der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme die Rückzahlung gewährleisten kann. Andernfalls gerät er schnell in die Überschuldung.
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Kreditkarte

Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen. Man unterscheidet hierbei verschiedene Arten von Kreditkarten (siehe Artikel „Schuldenfalle Kreditkarte„).
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Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit (auch Bonität) bezeichnet die Zahlungsfähigkeit eines Menschen, der Geld, Sachwerte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen will. Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird immer geprüft, wenn Verträge geschlossen werden (Handy, Strom, Miete) oder wenn Waren und Dienstleistungen bestellt werden. Banken prüfen die Kreditwürdigkeit grundsätzlich bei der Eröffnung von Konten oder bei vorliegenden Kreditanträgen. Mittlerweile gibt es viele Institutionen, die Angaben zur Kreditwürdigkeit deutscher Bürger verwalten und sie bewerten. Die bekannteste Institution ist die Schufa. Sie erteilt auf Anfrage von Banken und Dienstleistern Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person mittels eines Score-Wertes.
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Lastschrift

Eine Lastschrift ist ein Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dabei wird der Zahlungsvorgang vom Empfänger ausgelöst. Eine Lastschrift kann mit einer Frist von sechs Wochen widerrufen werden.
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Lebensunterhalt

Der Lebensunterhalt ist der gesamte Finanzielle Aufwand für die lebensnotwendigen Dinge, wie z. B. Kleidung, Wohnung oder Ernährung. Hierzu zählen aber nicht der Mobilfunkvertrag, das Fitnessstudio oder der „Sky“-Anschluss.
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Lohn-/Gehaltspfändung

Eine Lohn- oder Gehaltspfändung dient als Mittel zur Zwangsversteigerung. Mit dieser setzt der Gläubiger direkt beim Arbeitgeber an. Dabei muss der Gläubiger einen Pfändungsbeschluss erwirken. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer Lohnpfändung mitzuwirken. Der Arbeitgeber muss zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abgeben. Darin enthalten sind Informationen darüber, ob er bei einer Pfändung mitwirkt und ob bereits andere Gläubiger eine Pfändung erwirkt haben. Bei mehreren Pfändung bestimmt die Reihenfolge der Zustellung des Pfändungsbeschlusses die Reihenfolge der Zahlungen.

Weitere wichtige Fakten zur Lohn- bzw. Gehaltspfändung:
• Lohnpfändung geht vor Kontopfändung
• Höhe des nicht pfändbaren Teils bestimmt durch Pfändungsgrenzen (siehe auch „Wieder mehr zum Leben – Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2015„)
• Bearbeitungsgebühren des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind unzulässig
• bei Unterhaltspfändungen gelten besondere Regelungen
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Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist der Beginn einer gerichtlichen Zahlungseintreibung. Versucht ein Gläubiger mehrmals vergeblich, seine berechtigte Forderung vom Schuldner zu erhalten, wird er einen Mahnbescheid beantragen. Der Antrag ist nicht sehr zeitintensiv und das Gericht prüft hier auch nicht, ob der Antrag rechtens ist, also ob die Forderung zu Recht besteht. Sind Sie Schuldner und der Meinung, dass die an Sie gestellte Forderung unberechtigt ist, können Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und darf sich auch auf Teile der Forderung beziehen. Nun wird das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Forderung entscheiden. Reagieren Sie nicht, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid. Sie können auch nach dem Erhalt eines Mahnbescheides noch eine gütliche Regelung erbitten. In den meisten Fällen lässt sich der Gläubiger darauf ein.
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Mahnung

Eine Mahnung stellt eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung dar. Bezahlen Sie eine Rechnung nicht, folgt in der Regel zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung. Zahlen Sie auch dann nicht, erhalten Sie eine Mahnung. Grundsätzlich befinden Sie sich spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum in Zahlungsverzug, sollten Sie bis dahin berechtigte Forderungen nicht beglichen haben. Den kostensteigernde Weg über Zahlungserinnerungen, Mahnungen und darauf folgende Inkasso- und Anwaltskosten sowie, im schlimmsten Fall, zu zahlende Gerichtskosten können Sie nur vermeiden, wenn Sie die Forderung pünktlich bezahlen oder zumindest versuchen, um einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung zu bitten.
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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, dass der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Dabei stellt der Gläubiger einen entsprechenden Antrag auf einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid.

Das Mahnverfahren ist eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, da keine Prüfung der Forderung nötig ist.

Zum Ablauf: Der Gläubiger stellt einen Antrag (ist im normalen Schreibwarenladen erhältlich) beim zuständigen zentralen Mahngericht. Das Amtsgericht überprüft die formelle Richtigkeit und ob die Forderung im Mahnverfahren erlaubt ist. Der Antrag braucht dabei keine Begründung. Dann erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und veranlasst die Zustellung an den Antragsgegner (Schuldner) und eine Mitteilung an den Antragsteller (Gläubiger).

Die Kosten des Mahnverfahren muss der Schuldner tragen, wenn er keinen Widerspruch erhebt. Durch den Mahnbescheid wird die Verjährungsfrist gehemmt.
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Netto

Der Begriff „Netto“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet „rein“. Finanziell betrachtet beschreibt das Wort Netto nichts anderes als einen Betrag ohne weitere Abgaben. Während beim Brutto noch verschiedene Abgaben erfolgen, steht die Nettosumme vollumfänglich zur Verfügung. Arbeitnehmer erhalten so ihr Gehalt netto, da der Arbeitgeber alle wichtigen Abgaben bereits abgeführt hat.
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Offenbarungseid

Der Offenbarungseid heißt heute eidesstaatliche Versicherung. Mit Abgabe des Offenbarungseids legt der Schuldner seine gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse offen. Der Offenbarungseid wird vom Gläubiger beantragt und muss abgegeben werden, wenn die Forderung wirklich nicht beglichen werden kann. Eine Weigerung hat in der Regel einen Haftbefehl zur Folge. Der Schuldner wird dann in die sogenannte Beugehaft genommen und erst freigelassen, wenn er den Offenbarungseid leistet. Macht der Schuldner falsche Angaben, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Wenn Sie Schuldner sind, sollten Sie es nicht soweit kommen lassen, sondern rechtzeitig mit den Gläubigern reden.
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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist das dingliche Recht des Pfändungsgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung seiner Forderung bestellt wird.
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Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen sind vom Gesetzgeber festgelegt und dienen dem Schutz des Existenzminimums bei einer Pfändung.

Die Höhe des pfändbaren Einkommen hängt von den Unterhaltsverpflichtungen ab.
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Pfändungsgläubiger

Ein Pfändungsgläubiger ist der Gläubiger, der durch eine Zwangsvollstreckung ein Pfandrecht erworben hat.
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Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Schuldner können ihr Konto seit dem 1. Juli 2010 in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dieser Weg steht grundsätzlich allen Verbrauchern offen. Das sogenannte P-Konto erlaubt dem Schuldner bei einer Kontopfändung den gesetzlich festgelegten Pfändungsschutz für vorhandenes Kontoguthaben zu nutzen. Das P-Konto muss direkt vom Kontoinhaber oder dessen gesetzlichem Vertreter beantragt werden. Die Banken sind gesetzlich jedoch nur zur Umwandlung bestehender Girokonten verpflichtet. Ein neues Girokonto kann demnach nicht als P-Konto eröffnet werden, es sei denn, die Bank erklärt sich damit einverstanden. Sind Sie Schuldner und Ihr Konto wurde gepfändet? Dann haben Sie auch jetzt noch die Möglichkeit, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Sobald Ihr Girokonto umgewandelt ist, können Sie jeden Monat über den gesetzlich geschützten Pfändungsbetrag verfügen. Das bedeutet unter anderem, dass Ihre Miete und andere wichtige Kosten, die den Pfändungsfreibetrag nicht übersteigen, weiterhin von Ihrem Konto abgebucht werden können. Der automatisch geschützte Betrag in Höhe von derzeit 1.028,89 € kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wenn Sie Unterhaltspflichten zu erfüllen haben.
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Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz sollte das letzte Mittel für hochverschuldete Menschen darstellen. Können Sie sich selbständig nicht mehr aus der Schuldenfalle befreien und ist Ihr Einkommen immer sehr viel niedriger als Ihre finanziellen Verpflichtungen, der Schuldenberg aber sehr hoch, können Sie in die Privatinsolvenz gehen. Die Privatinsolvenz lässt Schuldnern sieben Jahre lang nur das Existenzminimum, der Rest des Einkommens wird an die Gläubiger verteilt. Nach diesen sieben Jahren wird Ihnen die Restschuld erlassen. Sie müssen sich allerdings an bestimmte Regeln halten, da Sie sonst die Restschuldbefreiung riskieren. Dazu gehört unter anderem, dass Sie in der Zeit keine neuen Schulden machen.
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Raten

Der Begriff Raten stammt aus dem Lateinischen. Hier heißen die Worte „rata pars“ „berechneter Teil“. Demnach ist eine Rate der Teil einer Gesamtschuld, der an den Gläubiger regelmäßig zurückgezahlt wird. Höhe und Laufzeit werden meist vorab zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart. Viele Menschen sind heute übrigens verschuldet, weil zahlreiche Versandhäuser die Bestellung per Ratenzahlung anbieten. Die vergleichsweise kleinen Beträge, die eine Rate darstellen, lassen viele Käufer den Überblick verlieren. Eine Rate enthält in der Regel immer auch einen Teil der Zinsen, die für eine solche Zahlungsweise fällig werden.
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Rechnung

Eine Rechnung (früher: Faktura) ist eigentlich nur ein Dokument, auf dem genau aufgelistet wird, für welche Leistung welcher Betrag geschuldet wird. Heute werden zunehmend auch elektronische Rechnungen akzeptiert. Auf einer Rechnung müssen bestimmte Pflichtangaben stehen, ohne die eine Rechnung schnell für ungültig erklärt werden kann. Wichtig ist auch immer der Liefer- bzw. Leistungszeitraum. Ist auf der Rechnung ein genaues Datum zur Bezahlung angeben, kommt der Rechnungsempfänger automatisch in Verzug, wenn dieses Datum ohne Zahlung verstreicht. Der Verzug tritt unabhängig vom Fälligkeitsdatum aber immer spätestens nach 30 Tagen ein. Nach diesen 30 Tagen kann der Gläubiger seine Forderung auch gerichtlich geltend machen.
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Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz gehört zum allgemeinen Insolvenzverfahren. Es kommt nach der Insolvenzverordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Seit dem 01.12.2001 gilt das Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemals Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 19 Gläubiger). Sie bieten für jeden Selbständigen die Möglichkeit, die Tätigkeit trotz Insolvenz weiter auszuführen.
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Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechtes. Sie bietet eine Möglichkeit, Schuldner nach einigen Jahren von den Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht mehr bezahlt werden können. Die Restschuldbefreiung schließt an die Wohlverhaltensphase an, in der man bestimmte Obliegenheiten erfüllen muss.
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Säumniszuschlag

Ein Säumniszuschlag wird immer dann erhoben, wenn Gebühren, Steuern oder Beiträge zu spät gezahlt werden. Die Höhe des Säumniszuschlags bemisst sich meist in Prozent und liegt nicht im Ermessensspielraum der entsprechenden Behörde. Das bedeutet, dass ein Säumniszuschlag immer erhoben werden muss, wenn ein geforderter Betrag auch nach der Schonfrist nicht bei der Behörde eingegangen ist.
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Schufa

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ heißt abgekürzt Schufa. Die Schufa sammelt die Daten von Bürgern, um die Zahlungsmoral einschätzen zu können. Die so erhaltenen Informationen gibt sie auf Anfrage an Banken, Versandhäuser und andere Unternehmen weiter, die ermitteln wollen, ob ihre Kunden die erforderliche Bonität für einen geplanten Einkauf bzw. einen beantragten Kredit aufweisen. Dabei speichert die Schufa vom Handyvertrag bis hin zu Bankkrediten so ziemlich alles, was ein Bürger finanziell tut. Die Schufa gerät öfters in die Kritik, weil auch falsche Daten gespeichert wurden und nur sehr schwer zu löschen sind. Eine negative Schufa wirkt sich aber erheblich auf den Bürger aus. So erhält er weder Kredite noch kann er auf Raten zahlen, wenn seine Bonität laut Schufa schlecht ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Schufa-Einträge regelmäßig überprüfen und bei falschen Einträgen rechtzeitig reagieren.
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Schulden

Als Schulden werden alle Verbindlichkeiten anderen Menschen oder Unternehmen gegenüber bezeichnet. „Ich stehe in deiner Schuld“ ist eine bekannte Phrase, die zeigt, dass Schulden kein ausschließlich finanziell geprägter Begriff sind. Dennoch wird das Wort natürlich besonders häufig genutzt, wenn ein Mensch oder ein Unternehmen finanzielle Außenstände bei anderen Menschen oder Unternehmen hat. Selbstverständlich gilt das auch umgekehrt. So hat zum Beispiel ein Webdesigner, der das Geld eines Kunden für eine neue Webseite bereits bekommen hat, Schulden bei diesem Kunden, solange er die Leistung nicht vollständig und wie vereinbart erbracht hat.
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Schuldenerlass

Der Schuldenerlass (ugs. „Schuldenschnitt“) ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Er führt zum teilweisen oder ganzen Erlöschen der betroffenen Schulden. Der Schuldenerlass zählt zu den radikalsten Sanierungsmaßnahmen.
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Schuldensanierung

Eine Schuldensanierung hat zum Ziel, einen Schuldner schuldenfrei zu machen ohne die Nachteile einer Privatinsolvenz zu haben. Zu einer Schuldensanierung gehört immer die komplette Aufstellung aller Verbindlichkeiten und Gläubiger. Anschließend werden die Gläubiger um eine aktuelle Forderungsaufstellung gebeten. Anschließend wird ein Sanierungsplan erstellt und mit den Gläubigern verhandelt. Stimmen alle Gläubiger einer Schuldensanierung zu, zahlt der Schuldner künftig eine geringere monatliche Rate, die bis zu einem festgelegten Zeitraum (Laufzeit) an die Gläubiger verteilt wird. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Schuldner frei von seinen Verbindlichkeiten. Schauen Sie sich hierzu auch den Artikel: „So funktioniert eine erfolgreiche Schuldensanierung mit easyhelp Deutschland“ an.
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Schuldenspirale

Schuldenspirale bedeutet, dass die Schulden immer weiter anwachsen. Oftmals werden auch Raten getätigt, aber trotzdem steigt die Schuldsumme weiter an, da meist mit kleinen Raten lediglich die Zinsen getilgt werden.
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Schuldner

Der Schuldner ist der Mensch bzw. das Unternehmen, dass Schulden bei einem anderen Menschen bzw. Unternehmen hat. Der Schuldner ist demnach verpflichtet, eine Leistung an den Gläubiger zu erbringen. In der Regel handelt es sich dabei um den finanziellen Ausgleich einer Forderung. Der Schuldner kann aber durchaus auch eine Leistung schulden, für die er die Gegenleistung (z.B. eine Bezahlung) bereits erhalten hat.
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Schuldnerberatung

Schuldnerberatungen sind in der Regel kostenlos für verschuldete Menschen da. Sie beraten, begleiten und unterstützen verschuldete Privatpersonen. So erstellen die Mitarbeiter einer Schuldnerberatung unter anderem eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Schuldners und ermitteln so, wie viel Geld der Schuldner monatlich zurückzahlen kann ohne seine finanziellen Probleme noch zu vergrößern. Auf Basis dieser Informationen zeigen Schuldnerberatungen dem Schuldner, welche Wege für ihn möglich sind, um schuldenfrei zu werden. Diese Dienstleistung ist in der Regel kostenlos.
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Schuldnerverzeichnis

Im Schuldnerverzeichnis werden alle Schuldner durch das Amtsgericht eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt (eidesstattliche Versicherung oder kurz eV) abgegeben haben oder gegen die zur Erzwingung der Abgabe der eV die Haft angeordnet worden ist. Das Schuldenverzeichnis ist öffentlich und kann von allen eingesehen werden, die einen bestimmten Grund dafür nachweisen können.
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Schuldtitel

Der Schuldtitel, auch als Vollstreckungsbescheid bekannt, erlaubt dem Gläubiger, seine Forderung über einen Zeitraum von 30 Jahren einzutreiben. Der Schuldner kann den Schuldtitel nur dann außer Kraft setzen, wenn er beweisen kann, dass er die Schulden nicht verursacht hat oder wenn er die Forderung vollständig begleicht. Nach Ablauf der 30 Jahre ist der Schuldner nicht schuldenfrei, wenn der Gläubiger rechtzeitig einen neuen Schuldtitel beantragt. Dieser ist dann wieder 30 Jahre lang gültig.
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Score

Der Score ist ein Punktwert. Dieser stellt eine Prognose über das künftige Zahlungsverhalten einer Personengruppe dar. Bewertet wird das Zahlungsausfallrisiko einer bestimmten Personengruppe. Der Score wird von der SCHUFA Holding AG erstellt. Die Art der Berechnung wird aber nicht veröffentlicht, so dass die Berechnung schwer nachvollziehbar ist.
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Selbstauskunft/Eigenauskunft

Das Recht auf die Selbstauskunft ist in Deutschland verankert. Das bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, eine Auskunft darüber zu bekommen, welche Daten von ihm gespeichert wurden, u.a. bei Schufa, Bürgel und Creditreform.
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Stundung

Eine Stundung gibt dem Schuldner etwas Zeit, seine finanzielle Situation zu beruhigen. Ein Gläubiger, der sich mit einer Stundung einverstanden erklärt, lässt für einen festgelegten Zeitraum seine Forderung ruhen. Innerhalb dieses Zeitraums bekommt der Schuldner auch keine Mahnungen. Eine Stundung wird häufig sogar ohne eine Zinserhebung gewährt.
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Tilgung

Als Tilgung wird das Abzahlen der Schulden bzw. Verbindlichkeiten bezeichnet. Der gesamte Zeitraum zwischen Zahlungsfälligkeit und vollständiger Rückzahlung der Verbindlichkeiten wird dabei Tilgung genannt. Da die Tilgung oft über einen längeren Zeitraum erfolgt, können Zinsen anfallen.
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Überschuldung

Überschuldung ist ein Zustand exzessiver Schulden, denen der Schuldner nach menschlichem Ermessen nicht mehr aus vorhandenen Einnahmen oder Vermögen beseitigen kann. Der Schuldner kann also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
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Umschuldung

Eine Umschuldung bedeutet die Zusammenfassung mehrerer Kredite, die durch die Aufnahme eines neuen Kredites vollständig getilgt werden. Der Vorteil ist, dass meist eine sehr viel geringere Rate zur Tilgung vereinbart werden kann und der Kreditnehmer so eine höhere finanzielle Flexibilität zurückgewinnt. Eine Umschuldung wird jedoch nur bei noch ausreichend hoher Bonität durchgeführt. Lesen Sie dazu auch den Artikel: „So funktioniert eine Umschuldung“.
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Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man alle Mittel, die zur Sicherung der menschlichen Existenz notwendig sind. Das können Güter, Geld oder andere Leistungen sein. Unterhalt stellt die Verpflichtung eines Einzelnen dar, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.
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Verbindlichkeit

Im Schuldrecht bedeutet der Begriff „Verbindlichkeit“, dass der Schuldner dem Gläubiger gegenüber verpflichtet ist, eine vereinbarte Summe für eine Leistung zu zahlen. Wie der Name schon vermuten lässt, ist diese Zahlungsverpflichtung bindend, der Betrag kann also bei Zahlungsverweigerung eingeklagt werden.
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Vergleich

Ein Vergleich wird vom Gläubiger oft angeboten, wenn der Schuldner längere Zeit nicht zahlt, der Gläubiger die Angelegenheit aber außergerichtlich beenden will. Häufig ist der Vergleich das letzte Mittel, den Schuldner durch ein günstiges Angebot zum Zahlen zu bewegen. Der Vorteil für den Gläubiger besteht darin, wenigstens einen Teil des geschuldeten Betrags zu erhalten. Käme es zu einer gerichtlichen Klärung und der Schuldner erweist sich als komplett zahlungsunfähig und meldet vielleicht sogar Privatinsolvenz an, hätte der Gläubiger mit weitaus weniger Geld zu rechnen. Für einen Schuldner lohnt es sich ebenfalls, den Gläubiger um einen Vergleich zu bitten, wenn er eine geringe Summe zur Verfügung hat. Auch vor Gericht wird oft geprüft, ob die Angelegenheit mit einem Vergleich beendet werden kann.
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Verjährung

Eine Verjährung tritt nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne ein und bedeutet, dass keine weiteren Maßnahmen erfolgen dürfen. Tritt die Verjährung einer Geldforderung ein, darf der Gläubiger den ausstehenden Betrag vom Schuldner nicht mehr einfordern. Das Schuldrechtmodernisierungsgesetz hat die Regelverjährung von früher 30 Jahren auf nunmehr drei Jahre gesenkt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Schuldner dem Gläubiger gegenüber nicht mehr verpflichtet, die Schuld zu begleichen, wenn der Gläubiger sich bis dahin nicht um die Eintreibung der Forderung gekümmert hat.
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Vermögen

Als Vermögen werden sämtliche Güter bzw. die Ansprüche darauf bezeichnet. Das bedeutet, dass Bargeld, Immobilien, Aktien etc. ihrem Wert gemäß zusammengerechnet werden und die so errechnete Summe das finanzielle Vermögen einer Person darstellt. Schuldner, die ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen, können also dazu verpflichtet werden, ihr Vermögen, das nicht in Form von Bargeld zur Verfügung steht, zu veräußern, um die so erhaltene Summe zur Tilgung der Schulden einzusetzen.
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Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft nach §802c ZPO (Zivilprozessordnung) ist eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Dabei soll der Gläubiger Kenntnis darüber bekommen, welche Vermögensgegenstände beim Schuldner vorliegen und welche er pfänden kann.

Folgende Angaben sind erforderlich:
• alle Vermögensgegenstände, die dem Schuldner gehören
• Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum
• entgeltliche Veräußerungen des Schuldners an eine nahestehende Person, die in den letzten zwei Jahren vor dem Termin der Abgabe der Vermögensauskunft vorgenommen wurden
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Verschuldung

Verschuldung stellt lediglich die Existenz von Schulden dar. Die Finanzierung des Lebensunterhaltes ist dabei nicht gefährdet und die Raten werden weiterhin regelmäßig gezahlt. Es liegt kein Zahlungsverzug vor.
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Verzug

In Verzug gerät jeder, der eine fällige Zahlung nicht fristgemäß zahlt. Ist der festgelegte Termin überschritten, spätestens jedoch nach 30 Tagen, setzt der Verzug ein. Wann und in welchem Umfang der Gläubiger entsprechende Maßnahmen ergreift, hängt sicher von der Vertragsart ab. So müssen Mietschuldner schnell mit einer Kündigung rechnen, während Versandhäuser sich oftmals auf entsprechende Verhandlungen einlassen. Generell hat der Gläubiger das Recht, Verzugszinsen geltend zu machen.
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Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner zugestellt, wenn er dem zuvor erhaltenen Mahnbescheid nicht widersprochen hat. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Schuldtitel, mit dem der Gläubiger das Recht erwirkt hat, 30 Jahre lang gegen den Schuldner zu vollstrecken, um seine Forderung zu erhalten. Bekannte Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung von Eigentum durch den Gerichtsvollzieher oder die Pfändung des Bankkontos bis zum vollständigen Forderungsausgleich. Häufig genehmigen auch Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung. So können Schuldner die Pfändung umgehen.
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Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung.
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Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibung. Diese kann die Bank bei einer vorzeitigen Kündigung erheben oder freiwillig darauf verzichten.

Eine kostenfreie frühzeitige Rückführung oder Kündigung ist meist nur dann möglich nach zehn Jahren Zinsbindung oder wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Die Bank muss einer frühzeitigen Kündigung des Darlehens nur dann zustimmen, wenn es sich um den Verkauf einer Immobilie handelt. Ansonsten steht Ihr die Zustimmung frei.
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Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase beginnt ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert sechs Jahre. In dieser Zeit muss man bestimmte Obliegenheiten erfüllen um im Anschluss die Restschuldbefreiung zu erlangen. Unter anderem muss man eine angemessene Erwerbstätigkeit ausführen oder sich um eine solche bemühen. Außerdem darf man keine zumutbare Tätigkeit ablehnen.
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Zahlungsunfähigkeit

Eine Person ist immer dann zahlungsunfähig, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So können plötzliche Arbeitslosigkeit, eine Ehescheidung mit entsprechenden Unterhaltsforderungen oder ein Unfall einen bislang finanziell abgesicherten Bürger zahlungsunfähig machen. Man spricht jedoch auch dann von Zahlungsunfähigkeit, wenn die Summe der Einnahmen dauerhaft geringer ist als die Ausgaben.
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Zinsen

Zinsen gehören heute zu fast jeder finanziellen Transaktion dazu. Kredite, Ratenkäufe etc. beinhalten immer eine Erhöhung des „Kaufpreises“ um die erhobenen Zinsen. Wird ein Schuldner zahlungsunfähig, steigt die Forderung der Gläubiger ebenfalls um sogenannte Verzugszinsen oder, zum Beispiel im Steuerrecht, um Säumniszinsen. Meist frieren Unternehmen bzw. Inkassobüros die Schuldzinsen jedoch ein, wenn der Schuldner einer Ratenzahlung zustimmt. Der Schuldner hat in diesem Fall eine feste Schuldsumme, eine festgelegte Ratenhöhe und einen Zeitraum, in dem er die Forderung abträgt.
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Zivilprozessordnung (ZPO)

Die Zivilprozessordnung regelt das gerichtliche verfahren in Zivilprozessen und wurde am 1. Oktober 1879 in Kraft gesetzt.

Unter anderem sind das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung in der ZPO geregelt.
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Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren. Sie dient zur Durchsetzung eines Anspruches durch staatliche Machtmittel und muss von einem Gläubiger beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Vorlage eines Vollstreckungstitels.

Jeder Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken. Zum unbeweglichen Vermögen zählen u. a. Grundstücke und deren Aufbauten, Wohneigentum, Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht).
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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Dieser wird tätig, sobald der Vollstreckungsbescheid erlassen wurde. Die Zwangsvollstreckung erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner einen Termin in dessen Wohnung vereinbart. Kann der Schuldner zu diesem Zeitpunkt nicht zahlen, markiert der Gerichtsvollzieher pfändbare Gegenstände mir einem Siegel. Der Schuldner kann die Pfändung nur abwenden, wenn er den geschuldeten Betrag innerhalb eines festgesetzten Zeitraums zahlt. Andernfalls lässt der Gerichtsvollzieher die markierten Gegenstände versteigern und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Öffnet der Schuldner dem Gerichtsvollzieher bei zwei aufeinander folgenden Terminen nicht, kann er einen Schlüsseldienst damit beauftragen, die Wohnung zwangsweise zu öffnen. Es ist also immer anzuraten, mit dem Gerichtsvollzieher zu kooperieren.
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